Information der Gemeinde Waddeweitz:
Hinweis zur Reinigungspflicht vor Ihrem Grundstück
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
für saubere, sichere und lebenswerte Dörfer in unserer Gemeinde sind wir alle gemeinsam verantwortlich. Deshalb möchten wir Sie freundlich an Ihre Pflichten zur Straßenreinigung gemäß der Straßenreinigungssatzung und der Regierungsverordnung der Samtgemeinde Lüchow erinnern.
Wer ist zuständig?
In der Gemeinde Waddeweitz tragen Sie als Eigentümer*in oder Mieter*in die Verantwortung für die Pflege der öffentlichen Flächen vor Ihrem Grundstück.
Wichtig: Im Gegensatz zu vielen Städten werden in der Gemeinde Waddeweitz keine Straßenreinigungsgebühren erhoben – Sie sparen Geld, übernehmen dafür aber auch selbst die Reinigung.
Was gehört zu Ihren Aufgaben?
- Reinigung von Gehwegen, Radwegen, Gossen, Rinnsteinen, Parkspuren, Seiten- und Grünstreifen
- Entfernung von Laub, Unrat, Gras, Wildkräutern (auf befestigten Flächen)
- Freischneiden und gepflegter Zuschnitt: Achten Sie darauf, dass Geh-, Radwege, Einmündungen sowie Sichtbereiche an Grundstücksgrenzen und Grünstreifen frei von Ästen und Gehölzen bleiben – für die Verkehrssicherheit!
- Winterdienst:
- werktags bis 7:30 Uhr
- sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr
- Gehwege auf mind. 1,5 m Breite räumen und streuen
- Freihaltung von Regenabläufen, Rinnsteinen und Hydranten bei Schnee oder Tauwetter.
Bitte beachten Sie:
- Auch bei Trennung durch Grünstreifen, Mauern oder Gräben besteht Reinigungspflicht.
- Bei Straßenecken und Kreuzungen gilt die Pflicht bis zur Fahrbahnmitte der angrenzenden Straßen.
- Verboten:
- Laub oder Schnee in Gossen oder auf Nachbargrundstücke kehren
- Streusalz verwenden – nur in Ausnahmefällen erlaubt!
Ordnungswidrigkeiten vermeiden!
Wer seine Pflichten vernachlässigt, riskiert eine Geldbuße von bis zu 5000 Euro. Darum: Gemeinsam für Sicherheit, Sauberkeit und Nachbarschaft!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Engagement für unsere Dörfer!
Ihr Gemeinderat der Gemeinde Waddeweitz
P.S. Wer sich noch genauer informieren will: Straßenreinigungssatzung und Verordnung der Samtgemeinde Lüchow